Information für die Öffentlichkeit gemäß § 11 Störfallverordnung für den Betriebsbereich am Standort Bitterfeld-Wolfen der Chemische Fabrik Berg GmbH

 

Informationen für Nachbarn und die Öffentlichkeit nach § 11 (1) Störfallverordnung (12. BImSchV)

Die Chemische Fabrik Berg GmbH stellt sich Ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen, Tieren und der Umwelt und kommt den Aufgaben und den Forderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) nach.

Wir als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung haben gemäß § 8a bzw. § 11 StörfallV der Öffentlichkeit die Angaben nach Anhang V Teil 1 und 2 StörfallV ständig zugänglich zu machen. Diese Angaben sind nachfolgend zusammengestellt.

In unserem Werk im Areal E des Chemiepark Bitterfeld-Wolfen betreiben wir sichere und umweltgerechte Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen. Die Anlagen sind von den zuständigen Behörden genehmigt und werden ständig von den zuständigen Behörden und unabhängigen Sachverständigen überwacht. Durch technische und organisatorische

Maßnahmen stellen wir sicher, dass ein Höchstmaß an präventiver Sicherheit der Anlagen erreicht wird.

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen, die wir und unsere Mitarbeiter treffen, kann die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens eines Störfalles, der über die Grenzen unseres Betriebsbereiches hinausgeht, nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Deshalb informieren wir Sie über unsere Sicherheitsmaßnahmen und wie Sie sich wirksam vor den Folgen eines eventuellen Störfalles schützen können.

1.  Name des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereiches

Chemische Fabrik Berg GmbH
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen Areal E
OT Bitterfeld
Mainthalstraße 3
06749 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: (0 34 93) 5 16 61 80

Ansprechpartner: Dr. Andreas Ladde

2. Anwendung der Störfallverordnung

Die Anlage des Werkes ist nach dem BImSchG genehmigt. Die Anlagen unterliegen den erwei- terten Pflichten der Störfallverordnung.

Eine Anzeige nach § 7 Absatz 1 StörfallV wurde der zuständigen Behörde, dem Landesver- waltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 402 Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentech- nik, Umweltverträglichkeitsprüfung übermittelt.

Ein Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 der StörfallV liegt der Behörde vor.

Die Alarm- und Feuerwehrpläne sind mit den zuständigen Behörden des Landkreises Anhalt- Bitterfeld und der Werkfeuerwehr der Securitas Fire & Safety GmbH & Co. KG abgestimmt.

3. Tätigkeiten, Art und Zweck der Anlagen

Die Chemische Fabrik Berg GmbH betreibt auf einer Fläche von 3.600 m² im südöstlichen Teil des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen, im Areal E, seit 1998 eine Anlage zur fabrikmäßigen Her- stellung von organischen Zwischenprodukten und Wirkstoffen für die pharmazeutische Industrie.

Die Produktion erfolgt in einem diskontinuierlichen Chargenbetrieb und umfasst die Schritte:

– Reaktion

– Trennung von Produkt und Lösungsmittel/Lauge

– Trocknung der Feuchtprodukte

– Mikronisierung

In der Chemieanlage der Chemischen Fabrik Berg GmbH verlaufen die exothermen Reaktionen im Allgemeinen unter Normaldruck bei 0 – 60 °C bzw. die endothermen Reaktionen bei 60 – 120 °C. Die Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte werden bis zur Verarbeitung bzw. dem Verkauf gelagert. Die Lager befinden sich auf dem Gelände der Chemischen Fabrik Berg. Die Zusammenlagerung von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten erfolgt nach den Regelungen der TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe). Die Lager und die Produktionsanlage sind genehmigungspflichtig. Die entsprechenden behördlichen Genehmigungen liegen vor.

Die Produktionsanlage und die zugehörigen Lagereinrichtungen sind mit einer Brandmelde- anlage, zum Teil mit Gaswarnsensoren und auch mit Löschanlagen wie folgt ausgestattet:

– teilstationäre Schaumlöschanlage (Tanktasse für leichtentzündbare Flüssigkeiten),

– teilstationäre Löschanlage im Lager 2 sowie

– teilstationäre Schaumlöschanlagen (im Lager 7 und 10 für entzündbare Flüssigkeiten)

4. Gefährliche Stoffe im Sinne der Störfallverordnung

Die Chemische Fabrik Berg GmbH ist ein Unternehmen der chemischen Industrie. Der Einsatz von Gefahrstoffen ist unvermeidlich.

Es ist unser Ziel, den Einsatz von gefährlichen Stoffen so weit wie möglich zu vermeiden. Dadurch wollen wir mögliche Gefahren beim Umgang mit diesen Stoffen für unsere Mitarbeiter und eine Gefährdung der Umgebung minimieren.

Es werden Stoffe und Gemische gemäß Anhang I der StörfallV mit den im Folgenden beschrie- benen besonderen Gefahrenmerkmalen gemäß den Betriebsgenehmigungen am Standort gehandhabt und gelagert:

Typische StoffeGefahrenpiktogrammGefahrenhinweise
Chlorwasserstoff, Natriumborhydrid, Natriumcyanid, Natriummethylat, Methanol, ToluolAkut toxisch

Stoffe können selbst in kleinen Mengen auf der Haut, durch Einatmen oder Verschlucken zu schweren oder gar tödlichen Vergiftungen führen.

Direkten Kontakt vermeiden.

Aceton, n-Butanol, Diethylamin, Essigsäure, Ethanol, Ethylacetat, Isopropanol, Methanol, Methenamin, Methylethylketon, Methylheptenon, Methoxyethanol, Natriumborhydrid, Natriumethylat, Natriummethylat, Toluol, Wasserstoff, XylolEntzündbar

Stoffe entzünden sich schnell in der Nähe von Hitze oder Flammen. Es besteht Explosionsgefahr. Zündfunken vermeiden und nicht rauchen.

Salpetersäure 60 %, WasserstoffperoxidOxidierende Stoffe

Stoffe, die in Berührung mit anderen, insbesondere entzündbaren Stoffen, stark exotherm reagieren können und damit die Brandbekämpfung erschweren.

Ammoniak, Chlorwasserstoff techn., Diethylamin, Essigsäure, Genamin, Kaliumhydroxid, Natriumborhydrid, Natriumethylat, Natriummethylat, Natronlauge, N,N-Dimethylethanolamin, Schwefelsäure, PhosphorsäureÄtzende/korrosive Stoffe

Stoffe verursachen Verätzungen

Ammoniak, Chloral, Genamin, Thioharnstoff, ToluolAkut/chronisch gewässergefährdend

Stoffe können in der Umwelt kurz- oder langfristige Schäden verursachen. Sie können kleine Tiere (Wasserflöhe, Fische) töten.

5. Gefährdungen bei einem Störfall und deren mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Die Firma Chemische Fabrik Berg GmbH unternimmt enorme Anstrengungen, um die Sicherheit ihrer Anlagen zu gewährleisten. Sollte es trotz aller Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Brand, einer Explosion oder einem Stoffaustritt an einer störfallrelevanten Anlage kommen, so muss dies nicht unbedingt zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft außerhalb des Firmengeländes führen.

In seltenen Fällen können jedoch auch Gefährdungen in der Umgebung auftreten:

Bei der Freisetzung entzündbarer Gase bildet sich ein leicht entzündliches Gas/Luftgemisch. Es kann zu einer Brandfolge oder einer Explosion durch Zündung des Gas/Luftgemisches kommen. Die Auswirkungen einer solchen Explosion bleiben auf das Gebäude bzw. das Betriebsgelände beschränkt. Da die Gase zum Teil schwerer als Luft sind, können sie sich in tiefer liegenden Räumen ansammeln und den dort vorhandenen Sauerstoff verdrängen.

Einige der eingesetzten Gase sind giftig oder gesundheitsschädlich (z. B. Gasphase von Cyanwasserstoff/Blausäure, HCN). Die hierfür berechneten Maximalkonzentrationen bei mittlerer und ungünstigster Ausbreitungssituation liegen bereits bei einer Entfernung von 100 m weit unter den zulässigen Grenzwerten. Sie lassen damit keinen Schluss auf eine nachteilige gesundheit- liche Auswirkung für Menschen in der Nachbarschaft der betrachteten Anlage zu.

Bei entzündbaren Flüssigkeiten handelt es sich um farblose, leicht entzündliche Flüssigkeiten. Ihre Dämpfe bilden mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Da die Dämpfe schwerer als Luft sind, können sie sich in tiefer liegenden Räumen ansammeln. Ein Austreten größerer Flüssig- keitsmengen kann bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften zu einer Brandfolge oder einer Explosion durch Zündung des Dampf-/Luftgemisches führen.

Zur Vermeidung dieser Gefährdung wurde vom Anlagenbetreiber ein Vertrag mit der im Chemie- park ansässigen Werkfeuerwehr der Securitas Fire Control + Service GmbH & Co. KG geschlos- sen. Die Werkfeuerwehr übernimmt die Brandbekämpfung im Betriebsbereich. Aufgrund der örtlichen Lage des Feuerwehr-Stützpunktes können die Kräfte der Werkfeuerwehr innerhalb von

< 5 min vor Ort sein und mit den notwendigen Brandbekämpfungsmaßnahmen beginnen.

Wahrnehmung von Gefährdungen:

– ungewöhnlicher/unangenehmer Geruch/Brandgeruch

– Rauchwolke oder Feuer

– Lauter Knall, explosionsartige Geräusche

6. Verhalten im Störfall

Sollte es trotz der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen einmal zu einem Schadensereignis kommen, werden die zuständigen Behörden grundsätzlich sofort informiert. Bei einem Störfall sorgen die Behörden für die Warnung der Nachbarschaft z.B. per Durchsagen über Lautsprecher oder Rundfunk.

Die zuständigen Behörden leiten auch die erforderlichen Hilfeleistungen ein, um die Aus- wirkungen zu begrenzen.

Bitte befolgen Sie unbedingt alle Anweisungen von Feuerwehr und Polizei genau. Eine Entwarnung wird ebenfalls über diese Wege bekannt gegeben.

Richtiges Verhalten im Störfall:

– Ruhe

– Suchen Sie unverzüglich geschlossene Räume

– Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn und nehmen Sie hilflose Personen auf.

– Schließen Sie Türen und Fenster möglichst dicht und schalten Sie Belüftungs- und Klimaanlagen ab, verzichten Sie auf die Benutzung von Fahrzeugen.

– Vermeiden Sie jegliche Zündquellen (Elektrogeräte, offenes Feuer, B. durch Zigaretten oder Kerzen).

– Schalten Sie Ihr Radio ein und achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen der Polizei und Feuerwehr.

– Blockieren Sie nicht die Telefonleitungen von Polizei und Feuerwehr durch Rückfragen.

– Bleiben Sie dem Unfallort fern und halten Sie Straßen und Wege für die Einsatzkräfte frei.

– Nehmen Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichem Notdienst auf.

7. Vor-Ort-Besichtigung durch Behörden

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung erfolgte durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 402 am 10.06.2022. Der zugehörige Überwachungsbericht wurde am 27.01.2023 veröffentlicht. Im Ergebnis der Überprüfung wurden keine Mängel festgestellt.

Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 (1) der Störfall- verordnung (12. BImSchV) unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes oder der Länder über den Zugang zu Umwelt- informationen können auf Anfrage eingeholt werden bei:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 402
Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)

Tel.: +49 (0)345 514-2500

Siehe hierzu auch:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/aktuelles/ueberwachung-von-industrieemissions- anlagen-ie-anlagen

8. Weitere Informationen

Weitere Informationen können unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes oder der Länder über folgenden Kontakt eingeholt werden:

Chemische Fabrik Berg GmbH
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen Areal E, OT Bitterfeld
Mainthalstraße 3
06749 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: +49 (0) 3493 5166180
Fax: +49 (0) 3493 5166181

Email: contact@cfb.de
Internet: www.cfb.de